Pflegeberatung

Wir bieten fachkundige Beratung des Pflegedienstes

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, einen Beratungseinsatz von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz unseres Pflegedienstes umfasst die regelmäßige Hilfestellung und Beratung der Pflegenden in ihrer häuslichen Umgebung. Hierbei geht es darum, die Pflegesituation zu besprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Pflege beitragen (z.B. Hilfsmittel, Wohnraum-anpassung, Pflegekurs). Bei den Pflegegraden 2 und 3 müssen diese Beratungseinsätze mindestens einmal halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich durchgeführt werden. Der Pflegedienst erstellt darüber hinaus ein Zertifikat, welches an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt die Pflegekasse.